Kann ich trotz Ausgangsbeschränkung Modelle fotografieren?
Ja, aber...
Fotografen sind nicht von den Geschäftsschließungen betroffen. Dennoch heißt es von offizieller Seite "ein Fotoshooting ist kein zwingender Grund, das Haus zu verlassen"... Einerseits darf und muss ich weiterarbeiten - andererseits dürfen aber offensichtlich meine Modelle nicht zum Shooting kommen. Wie denn nun? Um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich direkt beim zuständigen Innenministerium nachgefragt: "Ja, Sie dürfen Fotoshootings abhalten, gleiches gilt auch für Ihre Modelle"... Natürlich mit Einschränkungen, aber diese E-Mail habe ich ab sofort immer dabei - falls doch mal ein übermotivierter Gesetzeshüter daherkommt und anderer Meinung ist...